Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 10.09.2026
Diese Bedingungen regeln die Bestellung und die Nutzung der Dienste von Unrecon. Sie gelten für jede über den Kundenbereich aufgegebene Bestellung und bilden zusammen mit der Beschreibung des bestellten Angebots den Vertrag zwischen Ihnen und uns.
01 · Parteien und Geltungsbereich
Anbieter ist James Benone, Unrecon, Einzelunternehmen, Rue Hoffmann 8, 1202 Genf, Schweiz, nachfolgend « Unrecon ». Vertragspartner ist die natürliche oder juristische Person, die bestellt, nachfolgend « der Kunde ».
Konsumentin oder Konsument ist, wer zu Zwecken handelt, die ausserhalb der beruflichen Tätigkeit liegen. Die für sie geltenden Artikel sind als solche gekennzeichnet; sie gelten nicht für geschäftliche Kunden.
Allgemeine Bedingungen des Kunden, die diesen widersprechen, sind für Unrecon nur verbindlich, wenn Unrecon sie schriftlich akzeptiert hat.
02 · Dienste
Unrecon bietet Gameserver-Hosting, virtuelle private Server und Webhosting an; die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des jeweiligen Angebots im Zeitpunkt der Bestellung.
Die angegebenen Merkmale — Prozessor, Arbeitsspeicher, Speicherplatz, Anti-DDoS-Filterung — beschreiben die zugeteilten Ressourcen. Unrecon darf die zugrunde liegende Infrastruktur weiterentwickeln, sofern die dem Kunden zugeteilten Ressourcen während der laufenden Periode nicht verringert werden.
03 · Bestellung und Handlungsfähigkeit
Der Vertrag kommt zustande, wenn Unrecon die Bestellung elektronisch bestätigt. Der Kunde steht für die Richtigkeit der angegebenen Informationen ein und hält sie im Kundenbereich aktuell.
Der Kunde muss handlungsfähig sein. Minderjährige können nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung bestellen, die Unrecon vor der Freischaltung des Dienstes schriftlich verlangen kann.
Unrecon kann eine Bestellung ablehnen, namentlich bei Betrugsverdacht, bei früherem Zahlungsausstand oder bei einer offensichtlich gegen Artikel 09 verstossenden Nutzung.
04 · Preise und Zahlung
Die angezeigten Preise sind Endpreise in Schweizer Franken, inklusive sämtlicher Steuern. Bei der Bestellung wird kein Zuschlag erhoben.
Unrecon ist nicht mehrwertsteuerpflichtig, da der Jahresumsatz unter der Schwelle von Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG liegt; es wird daher keine schweizerische Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Ist im Wohnsitzstaat des Kunden eine Mehrwertsteuer geschuldet, so ist sie im angezeigten Preis enthalten und wird von Unrecon getragen.
Geschäftliche Kunden, die eine gültige innergemeinschaftliche Mehrwertsteuernummer angeben, erhalten eine Rechnung ohne Steuer im Reverse-Charge-Verfahren; der angezeigte Preis bleibt unverändert.
Die Leistungen sind im Voraus, monatsweise, zahlbar. Der Einzug erfolgt über die Payrexx AG, einen regulierten schweizerischen Finanzintermediär, per Karte, TWINT oder die bei der Bestellung angebotenen schweizerischen Zahlungsmittel. Allfällige Umrechnungsgebühren der Bank des Kunden gehen zu dessen Lasten.
Bei Zahlungsverzug mahnt Unrecon elektronisch und kann die Leistung zehn Tage nach dieser Mahnung sperren und dreissig Tage nach der Sperrung kündigen. Während der Sperrung bleiben die Daten zugänglich; ihre Löschung richtet sich nach Artikel 13.
05 · Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird für einen Monat geschlossen und verlängert sich stillschweigend, sofern er nicht gekündigt wird.
Der Kunde kann jederzeit über den Kundenbereich auf das Ende der laufenden Periode kündigen. Für die laufende Periode bereits bezahlte Beträge werden nicht erstattet, vorbehaltlich der Artikel 06 und 07.
Unrecon kann mit einer Frist von dreissig Tagen kündigen oder fristlos in den Fällen von Artikel 10.
06 · Widerrufsrecht — Konsumentinnen und Konsumenten der Europäischen Union
Kundinnen und Kunden mit Konsumenteneigenschaft und Wohnsitz in der Europäischen Union können den Vertrag innert vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Begründung und ohne Kosten widerrufen. Eine Mitteilung an customer-service@unrecon.ch vor Ablauf dieser Frist genügt.
Da unsere Dienste sofort erbracht werden, anerkennt, wer diese Bereitstellung vor Ablauf der Frist verlangt, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung erlischt, gemäss Art. 16 Bst. a der Richtlinie 2011/83/EU. Wer während der Erbringung widerruft, schuldet den Betrag für das bis zum Widerruf Geleistete.
Das schweizerische Recht kennt für Fernabsatzverträge kein allgemeines Widerrufsrecht. Dieser Artikel gilt daher ausschliesslich für Konsumentinnen und Konsumenten der Europäischen Union.
07 · Verfügbarkeit und Servicelevel
Unrecon garantiert eine monatliche Verfügbarkeit von 99.0 % pro Dienst und zielt auf 99.9 %.
Die Verfügbarkeit wird in ganzen Minuten, pro Dienst, über den Kalendermonat gemessen, und zwar über die Überwachung von Unrecon, deren Messwerte auf der Statusseite veröffentlicht werden. Ein Dienst gilt als nicht verfügbar, wenn er bei zwei aufeinanderfolgenden Messungen nicht auf die entsprechende Sonde antwortet.
Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten: mindestens achtundvierzig Stunden im Voraus angekündigte Wartungen von höchstens vier Stunden pro Monat; Unterbrüche, die dem Kunden, seiner Konfiguration oder seinen eigenen Anwendungen zuzurechnen sind; Sperrungen nach Artikel 04 oder 10; höhere Gewalt im Sinne von Artikel 14; sowie Ausfälle von Transitnetzen ausserhalb des Perimeters von Unrecon und ihren Auftragsbearbeitern.
Liegt die gemessene Verfügbarkeit unter 99.0 %, erhält der Kunde auf Verlangen eine Gutschrift in Höhe des Nichtverfügbarkeitsprozentsatzes des Monats, angewendet auf den Monatsbetrag des betroffenen Dienstes, höchstens jedoch in dessen Höhe. Das Begehren ist innert dreissig Tagen nach Monatsende an customer-service@unrecon.ch zu richten; die Gutschrift wird auf der nächsten Rechnung angerechnet.
Diese Gutschrift ist die einzige Entschädigung, die bei Nichteinhaltung der Verfügbarkeit geschuldet ist.
08 · Sicherungen
Unrecon erstellt keine Sicherungen der Daten, die der Kunde auf der Infrastruktur hostet. Es obliegt dem Kunden, eigene Sicherungen einzurichten, in einer seinen Bedürfnissen entsprechenden Frequenz und Aufbewahrungsdauer, und periodisch zu prüfen, dass sie wiederherstellbar sind.
Bei einem Zwischenfall stellt Unrecon den Dienst wieder her, nicht die Daten. Der Hauptknoten verfügt über keine Ausweichmöglichkeit an einem zweiten Standort.
Dieser Artikel ist für die Beurteilung des Preises wesentlich: Der Kunde wird eingeladen, ihn vor der Bestellung zu berücksichtigen.
09 · Zulässige Nutzung
Der Kunde ist allein für die Inhalte verantwortlich, die er hostet, und für die Art, wie er den Dienst nutzt. Untersagt sind namentlich das Hosten oder Verbreiten rechtswidriger Inhalte, die Verletzung von Rechten Dritter, das Versenden unerwünschter Nachrichten, das Durchführen von Angriffen, Scans oder Eindringversuchen von der Infrastruktur aus sowie das Umgehen der zugeteilten Ressourcengrenzen.
Der Weiterverkauf oder die Überlassung des Dienstes an Dritte ist nur zulässig, wenn das Angebot dies ausdrücklich vorsieht.
Der Kunde stellt sicher, dass seine eigenen Nutzerinnen und Nutzer diese Pflichten einhalten, und haftet für deren Verstösse.
10 · Sperrung und Kündigung bei Verstoss
Unrecon kann einen Dienst sofort und ohne Vorankündigung sperren, wenn dessen Nutzung die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Infrastruktur gefährdet, oder bei offensichtlichem Verstoss gegen Artikel 09. Der Kunde wird unverzüglich informiert und zur Behebung aufgefordert.
Wird der Verstoss nicht innert sieben Tagen behoben oder wiederholt er sich, kann Unrecon den Vertrag fristlos kündigen, ohne Erstattung der für die laufende Periode bezahlten Beträge.
Unrecon geht Missbrauchsmeldungen an customer-service@unrecon.ch sowie Anordnungen der zuständigen Behörden nach.
11 · Datenschutz
Die Bearbeitung der Daten des Kunden als Vertragspartner ist in unserer Datenschutzerklärung beschrieben.
Hostet der Kunde Personendaten auf der Infrastruktur, bleibt er dafür verantwortlich und Unrecon handelt als Auftragsbearbeiterin: Der auf dieser Website veröffentlichte Auftragsbearbeitungsvertrag gilt und geht diesen Bedingungen in allen Datenschutzfragen vor.
12 · Haftung
Unrecon haftet für Schaden, den sie verschuldet. Ihre gesamte vertragliche Haftung, aus allen Rechtsgründen und pro Kalenderjahr, ist auf den Betrag beschränkt, den der Kunde ihr in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat.
Unrecon haftet nicht für den Verlust von Daten, die der Kunde nicht gemäss Artikel 08 gesichert hat, nicht für entgangenen Gewinn und nicht für indirekte Schäden.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, gemäss Art. 100 OR. Sie schmälern die zwingenden Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten nicht.
13 · Vertragsende und Schicksal der Daten
Nach Vertragsende, aus welchem Grund auch immer, hat der Kunde dreissig Tage Zeit, seine Daten über den Kundenbereich zu beziehen. Nach Ablauf dieser Frist löscht Unrecon sie endgültig aus ihrer Infrastruktur.
Bei Kündigung wegen schwerer Verletzung von Artikel 09 kann diese Frist auf sieben Tage verkürzt werden oder entfallen, wenn die Aufbewahrung der Daten selbst rechtswidrig ist.
14 · Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Nichterfüllung infolge eines Ereignisses ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, das sie nicht vermeiden konnte, namentlich Naturkatastrophen, längere Strom- oder Netzunterbrüche bei einem Drittanbieter, behördliche Anordnungen oder bewaffnete Konflikte.
Ein Denial-of-Service-Angriff, dessen Ausmass die angekündigte Filterkapazität übersteigt, fällt unter diesen Artikel.
15 · Änderungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Unrecon kann diese Bedingungen ändern und informiert den Kunden mindestens dreissig Tage vor deren Inkrafttreten. Wer die Änderung ablehnt, kann vor diesem Zeitpunkt kostenlos kündigen; andernfalls gilt die Änderung als angenommen.
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist Genf.
Konsumentinnen und Konsumenten behalten die Gerichtsstände und die zwingenden Regeln ihres Wohnsitzstaates. Sie können zudem die europäische Online-Streitbeilegungsplattform anrufen.